top of page

Leasing an der Grenze: Warum sieht eine Bilanz in Deutschland nach HGB anders aus als in der Schweiz nach OR?

Writer: Jonas Kisskalt
Jonas Kisskalt
Apr 24
2 min read

Leasing ist für den Mittelstand das Instrument für Liquidität und moderne Infrastruktur. Doch wer als CFO eine deutsche GmbH und eine Schweizer Tochter führt, stellt fest: vergleichbare Leasingverträge können in der Bilanz unterschiedlich wirken. Während das deutsche HGB sich eng an steuerlichen Erlassen orientiert, fordert das Schweizer Obligationenrecht (OR) und das Handbuch der Wirtschaftsprüfung (HWP) eine Entscheidung zwischen formeller Form und wirtschaftlicher Realität.


Vergleich der Leasingbilanzierung nach HGB Deutschland und Schweizer OR HWP RL für den Mittelstand.

Deutschland: Die Welt der Leasingerlasse

Das HGB folgt hier den steuerlichen Leasingerlassen. Die Kernfrage lautet: Werden die Kriterien für eine Vollamortisation erfüllt?.

Die 40-90%-Regel beim Mobilien-Leasing

Das wirtschaftliche Eigentum – und damit die Aktivierungspflicht beim Leasingnehmer – wird unterstellt, wenn die Grundmietzeit:

  • < 40 % oder > 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt.

  • In der Zone dazwischen (40-90 %) verbleibt das Objekt beim Geber, es sei denn, es bestehen „besondere wirtschaftliche Faktoren“ wie extrem günstige Kaufoptionen.

Besonderheit unbewegliche Assets

Bei Immobilien-Leasing wird oft die Bebauung analog zum Mobilien-Leasing dem Nehmer zugeordnet, während Grund und Boden beim Geber verbleiben – außer, eine günstige Kaufoption zieht das gesamte Objekt zum Leasingnehmer.


Sie benötigen Expertise zu Accounting-Themen? Bei IFRS, Swiss GAAP FER, OR und HGB können Sie sich auf mich verlassen. Erfahren Sie mehr.


Schweiz: Das Spannungsfeld im HWP RL

In der Schweiz ist die Welt des Obligationenrechts (OR) geprägt vom Handbuch der Wirtschaftsprüfung (HWP). Hier herrscht de facto ein Wahlrecht, das jedoch durch die „wirtschaftliche Betrachtungsweise“ (Substance over Form) diszipliniert wird.

Verfügungsgewalt vs. Juristische Form

Das HWP RL verweist auf anerkannte Standards. In der Praxis bedeutet das:

  • Finanzierungsleasing: Werden wesentliche Risiken und Chancen auf den Nehmer übertragen (analog Swiss GAAP FER 13), sollte bilanziert werden. Es entfallen allerdings "harte Grenzen", die durch Regulatorik vorgegeben werden.

  • Operating Leases: Diese bleiben in der Regel „off-balance“. Wichtig ist hier die Anhangsangabe: Verpflichtungen > 1 Jahr, sofern nicht kündbar, müssen zwingend offengelegt werden.


Quick-Check: Finanzierungs- vs. Operating-Leasing (DE/CH)

Kriterium

Deutschland (HGB/Steuererlass)

Schweiz (OR/HWP RL)

Prinzip

Formelle Einhaltung der Erlass-Grenzen

Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Aktivierungskriterium

Grundmietzeit <40% oder >90% der Nutzungsdauer

Übertragung von Nutzen & Risiko auf den Leasingnehmer

Wahlrechte

Nein, formal-jurisitische Betrachtungsweise nach Steuererlassen

Ja, de facto Wahlrecht bei der Aktivierung von Operating Leasing

Anhang/ Offenlegung

Anhangsangabe von operating leasing als nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte nach § 285 Nr. 3 HGB

Ausweis aller nicht bilanzierten Dauerschuldverhältnisse, die nicht innerhalb eines Jahres gekündigt werden können

Fazit: Harmonisierung des Leasings nach HGB und OR

Wenn die Schweizer Tochter Wahlrechte wahrnimmt und "off-balance" bleibt, aber die deutsche Mutter ähnliche Leasinggeschäften nach HGB bilanziert, entstehen bei der Konsolidierung erhebliche Differenzen in der Eigenkapitalquote und dem Verschuldungsgrad - die Aussagekraft des Reportings ist beeinträchtigt.


Prüfen Sie daher Leasingverträge bereits im Entwurf auf ihre Wirkung in beiden Rechtsräumen. Meistens wird Rechnungslegung als methodistisches Regelwerk verstanden, das für jeden Geschäftsvorfall eine einzige Lösung vorgeben würde. Bei Passion Revision wird Rechnungslegung als normierter Gestaltungsraum begriffen, wo ich Ihre unternehmerische Vision in aussagekräftige Abschlüsse transformieren. Als Brückenbauer zwischen HGB und OR unterstütze ich Sie dabei Ihr Reporting in beiden Rechtsräumen zu harmonisieren.


Pruefungspflichten-Vergleich-Deutschland-Schweiz-Passion-Revision





Standort Nürnberg

Entenseestraße 18, DE-90607 Rückersdorf

Standort Zürich

Strehlgasse 2, c/o ExpertFid & Audit SA, CH-8001 Zürich

Kontakt

+49 160 406 9353

+41 79 867 5051

info@passion-revision.de

  • LinkedIn

Jonas Kisskalt

Wirtschaftsprüfer (DE & CH) | M.A. HSG | M.Sc. BA

©2026 Passion Revision - Jonas Kisskalt, Wirtschaftsprüfer | ImpressumDatenschutzerklärung

bottom of page